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Botschafterprogramm-Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme am Botschafterprogramm, das von CPS Live Ltd. (“das Unternehmen”) betrieben wird.

Nach Registrierung als Botschafter, stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu.

1. Zweck des Botschafterprogramms

Das Botschafterprogramm ermöglicht es Einzelpersonen (“Botschaftern”), potenzielle Kunden für die Immobilienprojekte des Unternehmens zu werben. Botschafter können eine Empfehlungsprovision erhalten, wenn ein geworbener Kunde einen Kauf gemäß diesen Bedingungen erfolgreich abschließt.

2. Registrierung

Um teilzunehmen, müssen sich Einzelpersonen über das offizielle Botschafter-Registrierungsformular des Unternehmens registrieren.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jeden Antrag nach eigenem Ermessen zu genehmigen oder abzulehnen. Nach der Registrierung erhält der Botschafter einen eindeutigen Empfehlungslink und/oder Empfehlungscode (UTM-Link), den er in seinem Netzwerk teilen kann.

3. Empfehlungen und Einreichung von Leads

Botschafter können potenzielle Kunden auf folgende Weise an das Unternehmen vermitteln:

  • indem sie ihren individuellen Empfehlungslink teilen, oder
  • die Kontaktdaten des potenziellen Klienten über das Empfehlungsformular des Unternehmens einreichen.

Damit eine Empfehlung als gültig gilt:

  • Der potenzielle Kunde darf vor der Übermittlung der Empfehlung noch nicht im CRM-System oder in der Vertriebsdatenbank des Unternehmens erfasst sein.
  • Die Empfehlung muss über den individuellen Empfehlungslink oder das Empfehlungsformular des Botschafters eingereicht werden.
  • Der Botschafter muss sicherstellen, dass die betreffende Person ihre Einwilligung erteilt hat, dass ihre Kontaktdaten an das Unternehmen weitergegeben werden dürfen.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob eine Empfehlung als gültiger Kontakt gilt.

4. Kontaktaufnahme mit weiterempfohlenen Kunden

Die empfohlenen Personen können von Vertriebsmitarbeitern oder bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens kontaktiert werden, um ihnen die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens vorzustellen. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie dafür, dass jede Empfehlung zu einem Verkaufsabschluss führt.

5. Anspruch auf Provision

Ein Botschafter hat nur dann Anspruch auf eine Empfehlungsprovision, wenn:

  • Der empfohlene Kunde wird als gültiger neuer Interessent akzeptiert
  • Der Kunde schließt einen unterzeichneten Kaufvertrag mit dem Unternehmen ab.
  • Alle im Kaufvertrag vorgesehenen Zahlungen wurden gemäß den Verkaufsbedingungen geleistet.

Der geltende Prozentsatz der Vermittlungsprovision wird vom Unternehmen gesondert mitgeteilt und kann je nach Projekt oder Werbeaktion variieren.

6. Steuerinformationen und Einhaltung der Steuervorschriften

Bevor eine Provisionszahlung abgewickelt werden kann, muss der Botschafter dem Unternehmen alle erforderlichen Informationen zur Einhaltung der rechtlichen und steuerlichen Vorschriften zur Verfügung stellen, darunter

unter anderem:

  • Steueridentifikationsnummer (TIN), sofern zutreffend
  • vollständiger Name und Anschrift, Kontaktdaten, Kopie des Reisepasses
  • Zahlungsdaten, die für die Abwicklung der Provision erforderlich sind.

Der Botschafter ist dafür verantwortlich, alle in seinem Zuständigkeitsbereich geltenden Steuergesetze einzuhalten und alle im Rahmen des Botschafterprogramms erzielten Einkünfte anzugeben.

7. Zahlung der Provision

Genehmigte Empfehlungsprovisionen werden innerhalb von neunzig (90) Tagen ausgezahlt, nachdem der qualifizierende Verkauf vollständig bestätigt wurde und alle erforderlichen Unterlagen sowie Steuerangaben vom Botschafter eingegangen sind.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle Transaktionen vor der Zahlung zu überprüfen.

8. Verbotenes Verhalten

Botschafter dürfen nicht:

  • irreführende, betrügerische oder unethische Werbung für das Unternehmen oder dessen Projekte zu betreiben
  • im Namen des Unternehmens Erklärungen oder Zusagen abzugeben, die nicht offiziell genehmigt wurden
  • Spam, unaufgeforderte Massen-E-Mails oder jegliche Form von unzulässigem Marketing zu nutzen.

Ein Verstoß gegen diese Regeln kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Programm und zum Verfall noch nicht ausgezahlter Provisionen führen.

9. Programmänderungen und -beendigung

Das Unternehmen kann das Botschafterprogramm jederzeit ändern, aussetzen oder beenden.

Die Teilnahme kann ebenfalls beendet werden, wenn der Botschafter gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder sich in einer Weise verhält, die dem Ruf des Unternehmens schaden könnte.

10. Beschränkung der Geschäftsbeziehung

Die Teilnahme am Botschafterprogramm begründet kein Arbeits-, Vertretungs- oder Partnerschaftsverhältnis zwischen dem Botschafter und dem Unternehmen. Botschafter agieren ausschließlich als unabhängige Vermittler.

11. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von Sansibar bzw. der Vereinigten Republik Tansania und sind entsprechend auszulegen, sofern das Unternehmen nichts anderes angibt.

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